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Riesiges Interesse an Förderung einer artgerechten Tierhaltung: 400 Betriebe bereiten Antrag vor!
von ABD e.V. (Kommentare: 0)
Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, hat entschieden, dass Anträge für Investive Förderung im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) nur noch bis April 2026 gestellt werden können. Zuvor war es möglich Anträge bis 2030 zu stellen. Rainer begründet die Streichung des Programms vor allem mit dem geringen Interesse an der Förderung.
Eine Abfrage bei Unternehmen in den beiden Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Beratung rund um das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) anbieten, ergab ein eindeutiges Ergebnis: In Nordrhein-Westfalen sind es 64 und in Niedersachsen 108 Betriebe, was zusammen 172 Betriebe ergibt, die einen Bauantrag gestellt haben oder, dokumentiert durch Beauftragung von Architekten und Einholung der erforderlichen Gutachten, dies beabsichtigen. Mindestens weitere 150 Betriebe befinden sich auf einer Interessentenliste und täglich kommen neue hinzu. Überträgt man diese Zahlen auf ganz Deutschland im Verhältnis der Bundesländer wie bei der Antragstellung von 2024, käme man auf etwa 400 Betriebe, die fest beabsichtigen einen Förderantrag zu stellen. Diese Anzahl von Betrieben, fast drei Prozent der Schweine haltenden Betriebe, würde einen Ruck in Richtung Tierwohl bedeuten, der vor allem der konventionellen Landwirtschaft zugutekäme.
Die Ansicht von Bundesagrarminister Alois Rainer, dass das BUT seitens der Landwirte kein Interesse fände, kann daher absolut nicht bestätigt werden. Die im Jahr 2024 ausgeschütteten Mittel sind kein Maßstab für den Erfolg des Programms. Da ein Antrag auf Förderung nur mit gültiger Baugenehmigung gestellt werden kann und Landwirte auf diese häufig ein Jahr und länger warten müssen, war es für die Landwirte in den meisten Fällen nicht möglich, die Fördermittel schon im Jahr 2024 abzurufen. Auch da die Bearbeitung der Anträge bei der BLE Zeit bedarf und Mittel erst abgerufen werden können, wenn zumindest ein Teil der Stallungen errichtet wurde. Viele dieser 172 bzw. 400 Betriebe werden bis zum geplanten Förderstopp April 2026 keine Baugenehmigung bekommen und entsprechend keinen Antrag stellen können. Und diese Landwirte bleiben auf den Kosten der Planung und des Bauantrags, häufig ein mittlerer fünfstelliger Betrag, sitzen.
Die Landwirte haben die Anträge im Vertrauen auf eine zugesagte Investitionsförderung bis 2030 gestellt. Die Bundesregierung ist angetreten, das Vertrauen der Menschen für politische Entscheidungen zurückzugewinnen. Hier besteht nun Gelegenheit genau dies zu erreichen, indem die Antragsfrist bis mindestens Ende 2026 verlängert wird, damit alle am Programm interessierten Betriebe die Möglichkeit erhalten ihre Stallungen hin zu einer artgerechteren Haltung auf Stroh umzubauen.