Isoflurannarkose durch Landwirte künftig möglich

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Am 20. September 2019 hat der Bundesrat der „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ zugestimmt. Damit können Landwirte künftig ihre Ferkel selbst vor der Kastration mit Isofluran betäuben. Die Regelungen zur Sachkunde erscheinen für Landwirte umsetzbar. Eine einschlägige Ausbildung (z. B. Landwirtschaftsgehilfe), ein einschlägiges Studium (z. B. Agrarwissenschaften) oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bilden die Voraussetzung für die Nutzung der Isoflurannarkose. Außerdem muss man einen theoretischen Lehrgang sowie ein Praxisphase (mindestens 12 Stunden Dauer) absolvieren, um im Anschluss eine Prüfung erfolgreich zu bestehen. Die Sachkunde gilt für drei Jahre und muss dann erneuert werden, so wie man es schon bei der Sachkunde Pflanzenschutz kennt.

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