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Kastration und Ebermast: Entscheidung bald fällig!
von Georg Enck (Kommentare: 0)
Der Gesetzgeber hat 2019 als Zeitpunkt für den Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung festgesetzt. Noch lange hin? Ja, ABER: 2017 haben sich viele deutsche Handelsketten als Deadline gesetzt. Ab dem 1. Januar 2017 will beispielsweise die REWE Group bei ihren Eigenmarken kein Frischfleisch mehr verkaufen, welches von betäubungslos kastrierten Schweinen stammt.
Aldi Süd geht noch einen Schritt weiter und verlangt von seinen Lieferanten ab dem 1. Januar 2017 nur noch Fleisch von unkastrierten Tieren zu liefern. Damit wäre sogar Fleisch von männlichen Schweinen, die mit Betäubung kastriert wurden, ausgeschlossen. Diese Regelung gilt aber nicht für ökologisch gehaltene Tiere, wie Recherchen des Aktionsbündnis der Bioschweinehalter Deutschland (ABD) ergaben.
Das Aktionsbündnis empfiehlt daher seinen Mitgliedern baldmöglichst mit seinen Marktpartnern zu klären, welche Anforderungen an die männlichen Mastschweine gestellt werden. Wenn entsprechende Vorgaben ab 2017 gelten sollen, muss das Verfahren bei den Ferkelerzeugern spätestens im Frühjahr festgelegt sein und angewendet werden, denn von der Geburt bzw. vom Kastrationstermin an vergehen mehr als sechs Monate bis zur Schlachtung. Die Kastration der Ferkel ohne Betäubung lehnen wir ab. Hier ist unsere Position eindeutig.
Hinsichtlich der Alternativen sind wir grundsätzlich offen. Einzelne Mitglieder haben sich für die Kastration mit Injektion entschieden und fahren damit offensichtlich gut. Andere setzen auf eine Betäubung mit Isofluran und sind sehr zufrieden damit. Anfängliche Sorgen, dass viele Ferkel nach der Betäubung nicht mehr aufwachen, erwiesen sich glücklicherweise als unbegründet. Selbst für die Outdoorhaltung haben die Landwirte pfiffige Lösungen gefunden. In einigen Betrieben scheint sich nun auch die Impfung gegen Ebergeruch zu etablieren, vor der man bisher annahm, dass sie den Verbrauchern gegenüber nicht kommunizierbar ist. Bei der Ebermast können wir auf die Kastration gänzlich verzichten.
Um Verletzungen zu vermeiden, ist aber hier im besonderen Maß für eine tiergerechte Haltung zu sorgen, da die Tiere deutlich lebhafter sind. Weitere Informationen können gerne über das Aktionsbündnis bezogen werden, da für alle Verfahren innerhalb unseres Zusammenschlusses Erfahrungen vorliegen.