Konventionelles Kartoffeleiweiß bis Ende 2018 einsetzbar

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Die Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von konventionellen Eiweißfuttermitteln wurde im Dezember von der Europäischen Union um ein Jahr verlängert und gilt damit bis zum 31.12.2018. Begründet wird dies damit, dass „die Versorgung mit ökologischem/biologischem Eiweiß … auf dem Unionsmarkt qualitativ und quantitativ nicht“ ausreicht, „um den Futtermittelbedarf von Schweinen und Geflügel in ökologischen/biologischen Betrieben zu decken. Die Erzeugung ökologischer/biologischer Eiweißpflanzen bleibt weiterhin hinter der Nachfrage zurück.“ Es wird allgemein damit gerechnet, dass die Ausnahmeregelung zum Einsatz konventioneller Eiweißfuttermittel auch in den kommenden beiden Jahren zum Tragen kommen wird.

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