Unterschiedliche Sichtweisen bei Improvac

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Am 12. Dezember 2016 traf sich der Bioland-Bundesfachausschuss Schwein und bezog dabei auch Position zu dem als Impfstoff zugelassenen Mittel Improvac zur Unterdrückung der Hodenentwicklung, wie das Bioland-Fachmagazin in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Dabei beschloss der Bundesfachausschuss einstimmig, der Bundesdelegiertenkonferenz eine Änderung der Richtlinien vorzuschlagen und den Einsatz des Mittels solange zu untersagen, bis "die offenen Fragen zu den Folgen des Eingriffs in den Hormonhaushalt, zur deutlich leistungssteigernden Wirkung oder zur Einordnung als Impfstoff geklärt" seien. Gegenwärtig sehen die Bioland-Richtlinien vor, dass eine Kastration der Ferkel nur unter Betäubung und Schmerzbehandlung erfolgen und nur in Ausnahmeflächen davon abgewichen werden darf. Naturland hingegen empfiehlt seit vergangenem Jahr seinen Schweine haltenden Betrieben die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac und hält dieses Verfahren für besser geeignet als die Kastration mit Betäubung. Die Kastration ist nach den aktuellen Naturlandrichtlinien jedoch zur Qualitätssicherung und zur Erhaltung der traditionellen Produktionsverfahren (z.B. Schlachtschweine) weiter zugelassen.

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